Es ist mittlerweile offensichtlich geworden, dass im Rahmen der im Kieler Mintnet Prozess verhandelten SMS Chats sowohl Preisangaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch wiederkehrende Umsatzhinweise an die von der Anklage als „geschädig“ geführten Personen versand worden sind. In diesem Zusammenhang stellt sich nunmehr natürlich die Grundsatzfrage, wo die Strafbarkeit eines SMS Chat Betriebes herkommen soll.
Nur zur Erinnerung: Im Kieler Mintnet Prozess wird der Tatbestand des §263 StGB verhandelt, was bedeutet: Betrug!
Vereinfacht könnte man sagen, dass den Angeklagten laut Anklage also willentlich, wissentlich & vorsätzlich eine geplante Täuschung mit der Absicht der Vermögensschädigung vorgeworfen wird.
Frage ist also: wo beginnt eine Täuschung, wenn die „Geschädigten“ Allgemeine Geschäftsbedingungen erhalten haben? Wo beginnt der Vermögensschaden, wenn sie fortlaufend über den Preis und die anfallenden Kosten informiert worden sind?
Hier soll jedem Gelegenheit gegeben werden, seine Meinung dazu zu veröffentlichen. Die Frage ist durchaus interessant, denn eine Bejahung eines Betruges unter dem Aspekt, dass Preis- & Leistungshinweise nicht ausreichen, kann zukünftige juristische Bewertungen durchaus nachhaltig beeinflussen bei nahezu jedem Vertragsabschluss!
Also postet fleißig eure Meinungen dazu!